Schenkungsvertrag § Inhalte, Formvorschriften & Kosten
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Ein Schenkungsvertrag in der Schweiz entsteht dann, wenn eine Übergabe von Geld oder Vermögenswerten – wie beispielsweise Immobilien, Autos, Haus usw. – erfolgen soll. Die wichtigste Voraussetzung für Schenkungen ist das Vertrauen zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, doch es gibt noch einige andere Dinge zu beachten, wie beispielsweise die Schenkungssteuer. Im folgenden Beitrag werden alle wichtigen Themen zum Schenkungsvertrag in der Schweiz aufgegriffen.
- Mit einem Schenkungsvertrag kann eine Schenkung rechtsgültig vorgenommen werden.
- Ein Vertrag ist nur notwendig, wenn der Schenkung ein Schenkungsversprechen zu Grunde liegt.
- Der Vertrag muss notariell beurkundet werden.
- Der Schenker kann sich mit einem Schenkungsvertrag absichern und dem Beschenkten Auflagen erteilen.
Rechtslage des Schenkungsvertrag
Die Schenkung im Sinne von Art. 239 OR bildet den Vertrag, durch den sich der Schenkende verpflichtet, dem Beschenkten ohne entsprechende Gegenleistung sofort oder künftig eine Leistung aus seinem eigenen Vermögen zu erbringen.
Obwohl die Schenkung einen einseitigen Vertrag darstellt, kann dieser nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung begründet werden. Erfolgt die Schenkung nicht direkt auf den Abschluss des Vertrags, bedarf das Schenkungsversprechen zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.
Definition des Schenkungsvertrag
Ein Schenkungsvertrag ist in der Schweiz ein Vertrag, dem eine Schenkung zu Grunde liegt. In einem derartigen Vertrag werden die wichtigsten Aspekte zur Schenkung zu Lebzeiten festgehalten. Hierbei ist es egal, ob es sich um die Schenkung einer Liegenschaft an Nachkommen, eine Schenkung an Kinder, einen Schenkungsvertrag für Immobilien oder für Vermögensübertragungen (Immobilien übertragen) handelt. Voraussetzung dafür, dass eine Zuwendung als Schenkung einzustufen ist, ist vor allen Dingen, dass der Schenkende den Beschenkten aus seinem Vermögen ohne Gegenleistung bereichert.
Funktionen des Vertrags für Schenkungen
Ein Schenkungsvertrag hat die Funktion, eine Schenkung rechtlich zu dokumentieren. So kann die Schenkung im Zweifelsfall nachgewiesen und beispielsweise nicht fälschlicherweise als Darlehen interpretiert werden. Zudem kann der Schenker in einem Vertrag Bedingungen für die Schenkung festhalten. So stellt er sicher, dass er bei Nichterfüllen der Bedingungen eine rechtliche Handhabe hat und das Geschenk beispielsweise zurückfordern kann.
Bei Handschenkungen beispielsweise ist ein Vertrag weder vorgesehen noch notwendig. Sinnvoll ist ein Schenkungsvertrag allerdings dann, wenn wertvolle Gegenstände, eine hohe Bargeldsumme oder beispielsweise eine Immobilie verschenkt werden soll. Ein Schenkungsversprechen beispielsweise muss notariell beurkundet werden und bedarf daher einer vertraglichen Vereinbarung.
Rechtsberatung & Notarielle Beglaubigung
Grundsätzlich gilt für Schenkungen in der Schweiz, dass diese nicht zwingend in Verbindung mit einem von einem Rechtsanwalt verfassten Schenkungsvertrag stehen müssen. Jedoch sieht der Gesetzgeber vor, dass Schenkungen, denen ein Schenkungsversprechen zu Grunde liegt, in jedem Fall eine notarielle Beglaubigung erfordern, um wirksam zu werden. In diesen Fällen empfiehlt es sich auch, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, und die vertragliche Schenkung durch diesen fixieren zu lassen. So lassen sich Formfehler vermeiden und mögliche Konfliktpunkte im Vorfeld umgehen.
Inhalte & Formvorschriften des Schenkungsvertrags
Wie bei jeder Vertragsart, gibt es auch bei einer Schenkung verschiedene Vertragsbestimmungen. Im Schweizer Recht gilt dabei der Grundsatz der Vertragsautonomie, wobei der Vertragsinhalt als auch die Vertragsbestimmungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens frei wählbar sind. Eine unmittelbare Handschenkung ist demzufolge auch formlos gültig. Soll das Verpflichtungsgeschäft allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen werden, liegt somit ein Schenkungsversprechen vor, welches zu seiner Gültigkeit einer schriftlichen Form bedarf. Dies gilt es auch bei der Abtretung des Verfügungsgeschäfts zu beachten.Vertragspartner
Grundsätzlich muss natürlich zunächst der Vertragspartner genannt werden; schliesslich muss sichergestellt werden, dass nachvollzogen werden kann, zwischen welchen beiden Vertragspartnern die jeweilige Schenkung vollzogen wird. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Vertrag nur mit urteilsfähigen Personen geschlossen werden kann. Ein Schenkungsvertrag mit einer minderjährigen Person ist somit nicht möglich, dafür jedoch mit deren gesetzlichem Vertreter.Schenkungsobjekt
Zudem ist es natürlich wichtig, dass aus dem Vertrag klar hervorgeht, was genau verschenkt wird. Das Schenkungsobjekt kann beweglich oder unbeweglich (Immobilien, Grundstücke, …) sein und muss im Schenkungsvertrag klar genannt werden. Verschenkt werden kann grundsätzlich alles, was auch verkauft werden kann. Dementsprechend gibt es einen Schenkungsvertrag für Immobilien und Schenkungsverträge, in denen beispielsweise die Schenkung eines Objektes festgehalten wird.Auflagen
Ist eine Schenkung mit bestimmten Auflagen verbunden, handelt es sich beim Schenkungsvertrag um einen Schenkungsvertrag mit Bedingungen. Dem Geschenkgeber ist es erlaubt, an eine Schenkung bestimmte Bedingungen zu knüpfen, die im Schenkungsvertrag mit Bedingungen festgehalten werden können. So kann der Schenker beispielsweise bestimmen, wofür eine Schenkung von Geld verwendet werden soll. Es ist auch möglich, an eine Schenkung die Bedingung einer Spende zu knüpfen oder sich beispielsweise bei der Schenkung von Immobilien ein Wohnrecht vorzubehalten.Zusätzliche Regelungen im Vertrag
Über die elementaren Bestandteile des Vertrages hinaus, gibt es zusätzliche Regelungen in einem Schenkungsvertrag, die unter Umständen sinnvoll sein können. So können individuelle Modalitäten der Schenkung nach eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden oder auch Sicherheiten für den Schenkenden vertraglich vereinbart werden. Zudem können durch Auflagen sowie spezifisch formulierten Klauseln, die beispielsweise auf das Verhalten des Beschenkten abzielen, die Wünsche des Schenkers sichergestellt werden. Unter den Bedingungen im Schenkungsvertrag zählen unter anderem:- Das Festhalten von Auflagen an die Schenkung. Bei Nichteinhaltung, kann der Schenker sich ein Rückforderungsrecht vorbehalten.
- Sollte das Schenkungsobjekt ein schwer zu transportierender Gegenstand sein, kann im Schenkungsvertrag festgehalten werden, wie die Übergabe stattfinden soll und wer die dafür nötigen Kosten zu tragen hat.
- Der Schenker hat die Möglichkeit, sich ein Widerruf- beziehungsweise Rücktrittsvorbehalt im Schenkungsvertrag vorzubehalten.
- Erhält ein Kind von einem Elternteil eine Schenkung, ein anderes aber nicht, ist es sinnvoll, im Schenkungsvertrag festzuhalten, ob die Schenkung den Geschwistern gegenüber im Erbfall ausgeglichen werden muss oder nicht.
Unterschied Widerrufsvorbehalt und Rücktrittsvorbehalt
Ein Erblasser kann sich in einem Schenkungsvertrag einen Widerrufsvorbehalt oder einen Rücktrittsvorbehalt sichern, mit denen er die Schenkung beziehungsweise den Vertrag rückgängig machen kann. Bei einem Widerrufsvorbehalt müssen im Falle des Widerrufs keine Nutzungen am Schenkungsobjekt herausgegeben werden, sondern nur das Schenkungsobjekt selbst. Anders beim Rücktrittsvorbehalt: Hier müssen sowohl das Schenkungsobjekt als auch Nutzungen am Objekt zurückgegeben werden.
Sinnvoll ist ein Widerruf beziehungsweise Rücktrittsvorbehalt im Schenkungsvertrag aus mehreren Gründen. Sollte ein Beschenkter beispielsweise vor dem Schenker versterben, so kann der Schenker das Schenkungsobjekt zurückfordern und den Schenkungsvertrag rückgängig machen. So geht das Schenkungsobjekt nicht in den Nachlass des Beschenkten über. Des Weiteren kann der Geschenkgeber das Geschenk unter Umständen zurückfordern, wenn er in eine finanzielle Notlage gerät.
Kosten für einen Schenkungsvertrag
Wird ein Schenkungsversprechen lediglich mündlich zugesichert, hat der Beschenkte keinen verbindlichen Anspruch auf die Schenkung. Dieser ist erst gültig, sobald die Schenkung vollzogen wurde. Das bedeutet, dass eine zukünftige Schenkung grundsätzlich verschriftlicht und beglaubigt werden muss. Die rechtskonforme Erstellung eines Schenkungsvertrags sollte folglich von einem Anwalt oder Notar vorgenommen werden.
Vor dem Aufsetzen findet eine individuelle Beratung statt, bei der der Schenkungsvertrag speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird. Die Kosten für eine Inanspruchnahme eines Anwalts oder Notars sind letztendlich gut investiert. Vor allem wenn der Sachverhalt durch etwaige Auflagen oder Sicherungsklauseln rechtlich komplizierter ist. Zudem macht es Sinn professionellen Rat einzuholen, da beide Parteien über einen Rechtsbindungswillen verfügen und ein Schenkungsvertrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann.
Schenkungssteuer in der Schweiz
Bei Schenkungen fällt zudem unter Umständen eine Schenkungssteuer an. Ob diese anfällt und wie hoch sie ist, hängt von dem verwandtschaftlichen Verhältnis von Schenker und Beschenktem ab. Ausserdem hängt die Schenkungssteuerhöhe von dem Wert der Schenkung ab.
Schenkungsvertrag Vorlage
Wer eine Schenkung vornehmen will, sucht häufig im Internet nach einem Vertragsmuster. Die Schenkungsvertrag Muster aus dem Internet sollten allerdings nur der ersten Orientierung dienen, weil sie relativ häufig Formfehler enthalten. Denken Sie aber unbedingt daran, für Ihren Schenkungsvertrag einen Anwalt aufzusuchen.
Wie für alle Verträge, gilt auch für Schenkungsvertragsmuster, dass diese sich nicht dafür eigenen, 1zu1 für die eigene Schenkung herangezogen zu werden.
So kann ein Anwalt Sie unterstützen
Besonders bei Schenkungen, die über alltägliche Gefälligkeiten hinausgehen oder die einem Schenkversprechen zu Grund liegen, ist es wichtig, diese rechtlich korrekt und bindend zu formulieren. Der Schenkungsvertrag ist hierfür die beste Möglichkeit. Damit Ihr Schenkungsvertrag Ihrem Willen gerecht wird, sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht damit beauftragen, einen solchen Vertrag auszufertigen. Es gibt formale Vorschriften, die Sie beachten müssen und der Vertragsinhalt muss auf Ihre Lebenssituation angepasst sein. Bedingungen müssen korrekt formuliert werden und schlussendlich wird der Schenkungsvertrag von einem Notar geprüft und beurkundet. Damit sich Ihr Wille im Schenkungsvertrag manifestiert, unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erb- oder Zivilrecht darin, den Vertrag auszuformulieren.
Ein nicht korrekt formulierter Vertrag kann dazu führen, dass das Schenkversprechen unwirksam ist. Das wäre ärgerlich, da der Beschenkte seinen rechtlichen Anspruch auf die Schenkung verlieren würde. Ihr Anwalt für Erbrecht berät Sie ausserdem bezüglich Absicherungsmöglichkeiten und ggf. anfallenden Schenkungssteuerlasten. Muster-Schenkungsverträge aus dem Internet sind ledigliche eine Orientierungshilfe und ersetzen nie die Expertise eines kompetenten Anwalts! Wenn Sie eine Schenkung vornehmen oder ein Schenkversprechen abgegeben wollen, sollten Sie unsere Anwalts-Suchfunktion nutzen. Dort finden Sie schnell und unkompliziert einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem Schenkungsvertrag zuverlässig unter die Arme greifen kann. Nehmen Sie noch heute kostenlos Kontakt auf und vereinbaren Sie ein erstes, völlig unverbindliches Beratungsgespräch.
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