Ein Haus oder eine Wohnung sind nicht nur ein grosser Teil des Lebens, sondern oft auch ein grosser Teil des Nachlasses. Was damit nach dem Tod passiert, darüber sollten sich Immobilienbesitzer deshalb schon vorher Gedanken machen. Erbrechtsinfo.ch hat darüber mit Erbrechtsexpertin lic. iur. Christa Rempfler gesprochen, die seit 14 Jahren als selbstständige Rechtsanwältin und Notarin in eigener Kanzlei in 9000 St. Gallen – Schweiz arbeitet.
Auch mit einer Zusatzausbildung im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht und als Mediatorin bleibt das Familien- und Erbrecht für lic. iur. Christa Rempfler ein bevorzugter Bereich. Hier berät die Mutter von zwei Kindern gerne bei familiären und betrieblichen Dispositionen, zu Lebzeiten oder auf den Tod hin. Im Interview klärt sie darüber auf, wie man vorgehen sollte, wenn man eine Immobilie vererben möchte, welche Rolle Testamente und/oder Erbverträge spielen und wie wichtig es ist, das Gespräch mit den zukünftigen Erben zu suchen.
Rechtsanwältin für Erbrecht
- Schwerpunkte: Nachlassplanung
- Kanzlei: 9000 St. Gallen
- Zulassung seit: 2007