Das öffentliche Testament, auch bekannt unter dem Begriff der (öffentlichen) letztwilligen Verfügung, wird von einer Urkundsperson unter Mitwirkung zweier Zeugen errichtet. Welche Vor- und Nachteile ein öffentliches Testament aufweist und worauf bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments zu achten ist, führt Rechtsanwalt und Erbrechtsexperte Dr. Lawrence Reiser im folgenden Interview aus.
Dr. Lawrence Reiser studierte an der Universität St. Gallen (HSG) Rechtswissenschaften. Daneben arbeitete er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Finanzwissenschaften und Finanzrecht an der HSG. Im Jahr 2019 erlangte er das Anwaltspatent im Kanton St. Gallen. Anfang des Jahres 2020 machte sich Dr. Lawrence Reiser als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar in St. Gallen selbstständig. Erbrecht ist einer seiner Schwerpunkte. Seit Anfang des Jahres 2021 ist er zudem Partner in einer mittelgrossen Anwaltskanzlei im Herzen der Stadt St. Gallen. Er promovierte im Herbst 2021 an der HSG.
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Nachlassplanung, Testamentserstellung
- Kanzlei: 9000 St. Gallen
- Zulassung seit: 2020