Was passiert, sobald ein Einzelunternehmer ablebt und wie wird mit dem Unternehmen weiter vorgegangen, wenn nicht schon zu Lebzeiten mögliche Vorkehrungen getroffen wurden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt und Erbrechtsexperte Dr. Christoph Bertisch im folgenden Interview.
Dr. Christoph Bertisch hat das Studium der Rechtswissenschaften im Jahr 1987 abgeschlossen, wurde 1991 in der Schweiz als Anwalt zugelassen und ist nun seit 1997 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Des Weiteren hat Herr Dr. Bertisch ein zusätzliches Jurastudium in den USA abgelegt und erhielt im Jahr 1994 die Anwaltszulassung in New York.
In der Zeit seiner Promotion war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Basel für einen Lehrstuhl beschäftigt, in dem der Bereich des Erbrechts prominent vertreten war. Als selbstständiger Anwalt hat Dr. Christoph Bertisch das Hauptgewicht seiner rechtlichen Tätigkeit im Erbrecht, Privatrecht sowie im Strafrecht.
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Nachlassplanung, Erbteilung
- Kanzlei: 8034 Zürich
- Zulassung seit: 1991