Es ist eine schöne Vorstellung, dass das im Leben erwirtschaftete Geld irgendwann einem gemeinnützigen Zweck zugutekommt. Viele Menschen erwägen deshalb, ihr Erbe zu spenden oder zu stiften. Über das Thema „Mein Erbe spenden“ hat erbrechtsinfo.ch mit Dr. Christoph Degen gesprochen, der sich als Partner bei der DUFOUR Advokatur AG in Basel und als Geschäftsführer von proFonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, seit über dreissig Jahren mit Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen beschäftigt.
Auch in seiner Kanzlei in Basel befasst sich Degen mit Wirtschaftsrecht, dem Recht der Stiftungen und Non-Profit-Organisationen sowie dem Erbrecht. Im Interview erklärt er, welche Möglichkeiten es gibt, das eigene Erbe zu spenden, welche Schritte man dafür setzen muss und warum es Vorteile hat, eine Stiftung bereits zu Lebzeiten zu errichten.
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Stiftungen, Nachlassplanung
- Kanzlei: 4010 Basel
- Zulassung seit: 1989