Die gesetzliche Erbfolge kommt zum Tragen, wenn ein Erblasser seine Erbfolge nicht durch eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag geregelt hat. Welche Personen ein gesetzliches Erbrecht haben, wie viel diese jeweils erben und welche Rolle die sogenannten Pflichtteile im Erbrecht spielen, beantwortet Ihnen Rechtsanwalt und Notar lic. iur. Rainer L. Fringeli im folgenden Interview.
Vor seinem Jus Studium studierte lic. iur. Rainer L. Fringeli Ökonomie in Basel. Anschliessend wechselte er in die Juristerei und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Basel, Zürich und St. Gallen. Nach Abschluss seines Studiums wurde er im Kanton Solothurn als Anwalt und Notar zugelassen. Seit dem Jahr 2002 ist lic. iur. Rainer L. Fringeli als selbstständiger Rechtsanwalt und Notar tätig.
Seine Schwerpunkte sind hierbei im Zusammenhang mit dem Notariat zu sehen. Diesbezüglich stehen das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht im Vordergrund seiner Tätigkeit.
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Erbfolge, Nachlassplanung
- Kanzlei: 4051 Basel
- Zulassung seit: 2001