lic. iur. LL.M. Philip Schneider im Interview
Bei der Beschäftigung mit der eigenen Nachlassplanung kommt die Überlegung auf, wem was vererbt werden soll. Verfügungsfreiheit – die Freiheit also, über das Erbe zu bestimmen – hat jedoch Grenzen. Wo diese liegen und wie man von der Verfügungsfreiheit Gebrauch machen kann, erklärt Erbrechtsexperte lic. iur. LL.M. Philip Schneider im Gespräch mit erbrechtsinfo.ch.
Schneider ist seit rund 30 Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt und Partner in einer grösseren Kanzlei in 9001 St. Gallen tätig. Neben dem Erbrecht und konkreter der erbrechtlichen Planung und Willensvollstreckung liegen seine Fachbereiche im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie in seinem „juristischen Hobby“, dem Markenschutzrecht.
lic. iur. LL.M. Philip Schneider
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Erbrechtliche Planung, Willensvollstreckung
- Kanzlei: 9001 St. Gallen
- Zulassung seit: 1988