Verfasst man kein Testament, erben nur die gesetzlichen Erben – das sind die überlebenden Ehepartner bzw. eingetragenen Partner und bestimmte Verwandte eines Erblassers/Erblasserin. Das ändert sich, sobald jemand seine Erbfolge mit einer Verfügung von Todes wegen in einer von der gesetzlichen Ordnung abweichenden Weise regelt. Der Zürcher Erbrechtsexperte Dr. Andreas Haffter erklärt, wie ein Testament die Erbansprüche gesetzlicher Erben beeinflussen kann, was Pflichtteile damit zu tun haben und wie sich diese durch die Erbrechtsrevision ab 1. Januar 2023 verändern.
Dr. Haffter schloss sein Studium an der Universität Zürich 1984 mit einer Dissertation im Familien- und Sozialversicherungsrecht ab. Im Anschluss an seine Promotion erwarb er 1988 das Anwaltspatent und berät seither sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) wie auch Privatklienten in allen möglichen Rechtsbereichen. Berufsbegleitend studierte er zusätzlich noch Theologie und schloss eine Ausbildung in humanistischer Psychologie (themenzentrierte Interaktion) ab. Mittlerweile ist er Vater von drei erwachsenen Kindern und seit dreissig Jahren glücklich verheiratet. Mit all diesem Erfahrungs- und Wissenshintergrund kann er seine Klienten auch in hochemotionalen Problemen, wie es Nachlassfälle sein können, bestens beraten.
Rechtsanwalt für Erbrecht
- Schwerpunkte: Nachlassgestaltung
- Kanzlei: 8001 Zürich
- Zulassung seit: 1988