Dadurch, dass das Testament eine einseitige Erklärung ist, kann es keine Dritten zu einem bestimmten Verhalten verpflichten. Die Erbschaft ist somit bedingungslos. Wichtig ist, dass das Testament richtig aufbewahrt wird. Sie sollten sichergehen, dass es nach Ihrem Tod gefunden wird, da es sonst keine Wirkung entfalten kann.
Testament und Erbvertrag gleichzeitig? Möglichkeiten und Rechtsfolgen
Es kommt in der Rechtspraxis gelegentlich vor, dass ein Erblasser ein Testament und einen Erbvertrag gleichzeitig errichtet bzw. geschlossen hat. Das ist besonders dann problematisch, wenn die eine Verfügung der Anderen widerspricht. Konkret bedeutet das, dass Testament und Erbvertrag unterschiedliche Regelungen zu derselben Sache enthalten. Sollten sich die Regelungen auf unterschiedliche Sachen beziehen, dann können Erbvertrag und Testament nebeneinander bestehen bleiben. Das ist beispielsweise dann so, wenn sich der Erbvertrag auf ein Ferienhaus und das Testament auf die Kunstsammlung bezieht.
Fraglich ist: Was passiert, wenn im Testament steht, dass der A das Ferienhaus bekommt, während im Erbvertrag vereinbart wurde, dass diese Haus an den B gehen soll? Allgemein gilt der Grundsatz, dass der Erbvertrag eine höhere Bindungswirkung hat und stets vorrangig zum Testament gültig ist. Die rechtliche Einordnung kommt aber auf den Zeitpunkt an, zu dem Testament und Erbvertrag geschlossen wurden. Deshalb betrachten wir nun die zwei Möglichkeiten der zeitlichen Abfolge von Testament und Erbvertrag:
Zuerst Testament, dann Erbvertrag
Ein Beispiel: A errichtet 2010 ein Testament, in welchem festgelegt wird, dass seine Ehefrau B 50 % des Nachlasses erben soll. 2013 lassen sich A und B scheiden. 2015 lernt A die C kennen. Die beiden heiraten im Sommer 2018 und 2020 schliessen sie einen Erbvertrag darüber, dass C als Alleinerbin eingesetzt wird. Das Testament von 2010 existiert weiterhin. In diesem Fall ist es eindeutig: Der Abschluss des Erbvertrages wird als Aufhebung des Testaments gewertet. Da das Testament einseitig geändert, vernichtet oder widerrufen werden kann, entsteht hierbei auch kein rechtliches Problem (s. Art. 511 ZGB).
Zuerst Erbvertrag, dann Testament
Doch wie sieht es aus, wenn die Situation umgekehrt ist? A schliesst 2010 mit seiner Ehefrau B einen Erbvertrag darüber, dass B Alleinerbin werden soll. 2013 lassen sie sich scheiden und 2015 lernt A die C kennen. Beide heiraten im Sommer 2018. 2020 erlässt A ein Testament, nach welchem C 50 % des Nachlasses erben soll. Der Erbvertrag von 2010 existiert immer noch und wurde nicht aufgehoben. Ein Erbvertrag ist nicht einseitig änderbar. Er wird nicht durch ein widersprechendes Testament ungültig.
Wäre dem so, könnte sich der Erblasser durch die Errichtung eines Testaments von den Regelungen des Erbvertrags lösen, ohne dass die Erben etwas dagegen tun könnten. Das widerspricht dem Sinn des Erbvertrags und würde die gewollt hohe Bindungswirkung umgehen. In der Folge ist das 2020 erlassene Testament ungültig. Damit der A eine solche Verfügung von Todes wegen erlassen könnte, müssten sich A und B darüber einigen, dass der Erbvertrag aufgehoben wird. Ohne die Zustimmung der B ist dies also nicht ohne Weiteres möglich.
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht helfen?
Wenn Sie Ihren Nachlass rechtssicher planen möchten, ist ein kompetenter Anwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner. Dieser berät Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten eine Verfügung aufzusetzen. Sobald Sie die Frage “Erbvertrag oder Testament” beantwortet haben, unterstützt Sie Ihr Anwalt bei der Formulierung eines entsprechenden Dokuments. Sowohl der Erbvertrag als auch das Testament müssen juristisch korrekt und eindeutig formuliert sein, damit es am Ende nicht zu Missverständnissen oder gar Erbstreitigkeiten kommt.
Sollte es bereits zu spät sein und Sie befinden sich in einer Erbstreitigkeit aufgrund eines uneindeutigen Testaments oder Erbvertrags, hilft Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht zu Ihrem Recht zu kommen. Selbiges gilt, wenn der Erblasser mehrere Verfügungen von Todes wegen hinterlassen hat. Sollten Sie einen Anwalt für ein Testament oder einen Erbvertrag suchen, empfehlen wir Ihnen unsere praktische Anwalts-Suchfunktion zu nutzen. Mit dieser finden Sie schnell und einfach Anwälte für Erbrecht in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie kostenlos einen unverbindlichen Erstberatungstermin und entscheiden Sie sich begründet für Testament oder Erbvertrag.