Mit der Herabsetzungsklage kann ein benachteiligter pflichtteilsberechtigter Erbe die Korrektur bzw.
Änderung eines Testaments oder eines Erbvertrags erwirken. Die Klage richtet sich dabei gegen jene Personen, die «übermässig begünstigt“ wurden. Das können entweder Miterben, die Empfänger einer lebzeitigen Zuwendung des Erblassers oder Vermächtnisnehmer sein. Ziel der
Herabsetzungsklage ist es, die sogenannte „Herabsetzungsberechnungsmasse“ wiederherzustellen, die der Erblasser mit pflichtteilsbeeinträchtigenden Verfügungen verringert hat. Dieses Herabsetzungsbegehren ist in den meisten Erbschaftsklagen enthalten. Will also ein Kläger, der noch nicht im Besitz der Erbschaft ist, zugleich die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe des Nachlasses erlangen, so muss er zuerst eine Erbschaftsklage einreichen.