Wann sollte eine Erbengemeinschaft aufrechterhalten und wann aufgelöst werden?
Grundsätzlich ist eine Erbengemeinschaft dazu bestimmt, durch die Teilung des Erbes aufgelöst zu werden. Ziel der Gemeinschaft ist also die Erbmasse aufzuteilen und die Erbschaft abzuschliessen. Um zu vermeiden, dass die Erbteilung immer komplizierter wird, sollte die Auflösung so schnell wie möglich erfolgen, sofern dies die Umstände erlauben. In einigen Fällen kann es jedoch auch sinnvoll sein, eine Weile mit der Erbteilung zu warten. Dies trifft zum Beispiel auf Fälle zu, in denen eine zum Nachlass gehörende Immobilie vermietet werden soll oder der Verkauf bereits für einen späteren Zeitpunkt geplant ist.
Was sollte bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft bedacht werden?
Je länger eine Erbengemeinschaft besteht und nicht aufgelöst wird, desto schwieriger wird es, das Erbe aufzuteilen. Da die Mitglieder der Gemeinschaft jeden Entscheid gemeinsam fällen müssen kann ein einzelner Erbe die Teilung jahrelang blockieren, selbst wenn ihm nur ein kleiner Anteil am Erbe zusteht. Meist empfiehlt sich daher die Erbengemeinschaft so rasch wie möglich aufzulösen. Je länger eine Erbschaft nicht geteilt wird, desto aufwändiger und komplexer wird die Abwicklung, beispielsweise durch den Tod eines oder mehrerer Miterben. Zudem bewirtschaften viele Erbengemeinschaften aus mangelndem Interesse, weil sie nicht vor Ort sind oder weil sie sich nicht einig sind, das Erbe nicht optimal. Wenn Wertschriftenportfolios über Jahre hinweg nicht hinterfragt und überwacht werden, kann ihr Wert schwinden. Auch Liegenschaften verlieren empfindlich an Wert, wenn sie nicht professionell erhalten werden.
Was passiert bei Tod eines Mitgliedes der Erbengemeinschaft?
Sollte ein Miterbe sterben, bevor das Erbe aufgeteilt wurde, so nehmen dessen Erben seinen Platz in der Erbengemeinschaft ein. Hierbei ist es unerheblich, ob der Erblasser eine letztwillige Verfügung hat oder seine Erben nach der gesetzlichen Erbfolge erben. Dadurch wird das Erbengemeinschaft auflösen natürlich noch etwas komplexer, da sich die zu berücksichtigenden Erben vermehren. Um den Überblick zu bewahren kann es daher sinnvoll sein, sich fachmännische Unterstützung zu suchen.
Kosten für die Auflösung der Erbengemeinschaft
Für eine einvernehmliche Aufteilung der Erbschaft und Auflösung der Erbengemeinschaft grundsätzlich weder Anwalts- noch Notarkosten an. Erst bei Unstimmigkeiten muss ein Notar oder Anwalt hinzugezogen werden, wodurch Kosten für die Erbengemeinschaft bzw. die einzelnen Erben entstehen. Natürlich können die Experten auch bei der einvernehmlichen Abwicklung behilflich sein, da dies gerade bei einer grösseren Gemeinschaft oft nicht so einfach ist.
Will ein Erbe aus der Erbengemeinschaft austreten, schreibt das Erbrecht vor, dass der Miterbe eine notarielle Beurkundung benötigt, wenn er über seinen Anteil des Erbes verfügen und ihn verkaufen möchte. Möchte er die Auflösung Erbengemeinschaft erzwingen, können ebenfalls Kosten anfallen. Eine Rechtsberatung ist dabei sinnvoll, um sich seine Rechte genau erklären zu lassen und und alle Ansprüche geltend zu machen. Je nach Erbfall und Umfang des Nachlasses kommen weitere Kosten auf die Erbengemeinschaft zu:
- Kosten für Gutachten, um den Vermögenswert zu bestimmen
- Kosten für den Testamentsvollstrecker
- Kosten für die notarielle Beurkundung der Liegenschaftsübertragung (z.B. Immobilien übertragen)
- Kosten für einen Erbschein
- Bei Konflikten zwischen den Erben: Gerichts- und Anwaltskosten
So kann ein Anwalt bei der Auflösung der Erbengemeinschaft behilflich sein
Wird man als Erbe Mitglied einer Erbengemeinschaft kommt meist schnell die Frage auf, was das für die Abwicklung der Erbschaft bedeutet und wie man die Erbengemeinschaft auflösen kann. Dabei kann Sie ein erfahrener Anwalt unterstützen, indem er Sie darüber aufklärt, welche Möglichkeiten Sie haben. Er kann Ihnen als Einzelperson oder aber den gesamten Mitglieder bei der Umsetzung der Auflösung helfen und beraten. Darüber hinaus kann er die Erben auch über die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft aufklären.
Besonders bei komplexeren Fällen mit vielen Erben ist es oft schwierig den Überblick zu behalten und sich zu einigen. Ein Anwalt kann dabei als Vermittler und Mediator fungieren und Streitigkeiten versuchen Objektiv zu schlichten. Für den Fall, dass die Erben dennoch keine Einigung für eine Erbauseinandersetzung finden, kann ein Anwalt für Erbrecht auch eine Erbauseinandersetzungsklage einreichen, um die Erbauseinandersetzung gerichtlich zu erzwingen.